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Die Landesregierung schafft die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen ab. Erfahren Sie mehr über Hintergründe und Chancen für die Gemeinde Siek.

 

Rückblick: Einführung von Pflichbeträgen in 2012 durch die SPD

In der letzten Wahlperiode (2012 bis 2017) hatte die SPD-geführte Landesregierung die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen – d. h. auch für unsere Gemeinde Siek – eingeführt. Diese hatte zu Diskussionen und Konflikten vor Ort geführt und hätte die Anwohner unserer Gemeinde teils erheblich belastet. Die Sieker Gemeindevertretung wollte aus diesem Grund sogenannte „Wiederkehrende Beiträge“ einführen, um die Lasten auf viele Zahlungspflichtige zu verteilen. Diese Form der Finanzierung hätte aber weitere rechtliche Herausforderungen sowie zusätzlich für die Gemeinde Siek einen deutlich fünfstelligen finanziellen Aufwand bedeutet. Denn zunächst müssten u. a. alle Sieker Grundstücke bezogen auf Grundstücksgröße und Nutzung bewertet werden.

 

Änderung der Gemeindeordnung durch die CDU-geführte Landesregierung

Wir in Siek sind deshalb sehr froh, dass der Landtag in seiner letzten Sitzung am 15.12.2017 auf Initiative der CDU-geführten Landesregierung deutlich mehrheitlich die Abschaffung der Pflichtbeiträge beschlossen hat. Dem entsprechenden Gesetz stimmten alle Fraktionen zu, nur die SPD enthielt sich. Hintergrundinfos finden Sie unter Plenumonline auf landtag.ltsh.de.

Die Forderung der neuen Opposition, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und die Kosten durch das Land zu übernehmen ist absolut unglaubwürdig und widerspricht gänzlich der eignen Einführung von Pflichtbeiträgen, als die SPD in Regierungsverantwortung war.

Als CDU haben wir im Landes-Wahlkampf versprochen, die Pflicht zur Erhebung wieder aufzuheben und den Kommunen wieder die volle Entscheidungsfreiheit über die Erhebung der Beiträge zurück zu geben. Genau das haben wir mit der im Landtag verabschiedeten Gesetzesänderung getan und die bereits 2012 geltende Regelung wieder hergestellt.

 

Die Fakten - kurz notiert:

  • Mit der Änderung der Gemeindeordnung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in der Dezembersitzung die Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft.
  • Der Gemeinde Siek – wie allen Kommunen im Land – steht es nun frei, ihre Satzungen zu ändern und auf die bisherige Erhebung der Beiträge zu verzichten oder geringere Beiträge zu erheben. Wir wollen in Siek auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen gänzlich verzichten.
  • Der Verzicht auf die Erhebung der Beiträge wird uns dabei nicht als Nachteil bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes ausgelegt, solange der Haushalt insgesamt genehmigungsfähig bleibt. Bei der Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen hat der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen keine negativen Auswirkungen für Siek bspw. in Form von reduzierten Zuweisungen.
  • Bei Ausbau und Instandhaltung der Sieker Gemeindestraßen handelt es sich seit jeher um unsere eigenen kommunalen Aufgaben. Verzichten wir auf die Erhebung der Beiträge, müssen wir dies selbstverständlich innerhalb unseres kommunalen Haushaltes selbst kompensieren. Die Gemeindevertretung in Siek – zumindest die CDU-Fraktion – strebt eine Finanzierung durch alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gewerbebetriebe an. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch eine moderate Anhebung bspw. der Grundsteuern.
  • Im Zuge der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs möchte die CDU im Landtag dafür sorgen, dass die Kommunen ihren Aufgaben auch im kommunalen Straßenbau dauerhaft nachkommen können. Auch hier hatte die SPD geführte Vorgängerregierung zusätzlich für sechsstellige Ausgleichszahlungen aus unserem Sieker Gemeindehaushalt gesorgt.