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Pressemitteilung des Amtes Siek am 4. Okt. 2011

 

 

 

Neue Verkehrsverführung nach Fertigstellung des Mini-Kreisverkehrsplatzes in Siek

 

Mit der Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich „Jacobsrade / Hauptstraße / Bültbek“ Ende Oktober 2011 kommt es auch zu einer neuen Verkehrsführung für die Autofahrer aber auch insbesondere für die Fahrradfahrer.

 

In der gesamten Ortsdurchfahrt der „Hauptstraße“ in Siek, d. h. beginnend von der „Alten Landstraße“ bis zum Mini-Kreisverkehrsplatz wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben. Dies bedeutet, dass eine Benutzungspflicht des bisherigen Geh- und Radweges nicht mehr besteht. Es handelt sich nur noch um einen Gehweg.

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit ihren Fahrrädern jedoch weiterhin den Gehweg benutzen.

Alle anderen Fahrradfahrer müssen dann die Straße nutzen. D. h. auch sie müssen den Mini-Kreisel passieren.

Radfahrer sind nach allgemeiner Auffassung dort sicherer als in den Nebenflächen aufgehoben. Sie können durch heranfahrende Kfz.-Fahrzeuge beim Abbiegen nicht übersehen werden.

Fußgängern wird im Kreiselbereich eine Querungshilfe durch Mittelinseln angeboten.

Die Gemeinde Siek bittet alle Verkehrsteilnehmer, die neue Verkehrsführung dann zu beachten. Insbesondere sollten Eltern ihre Kinder hierüber informieren und über das Verhalten als Verkehrsteilnehmer in einem Kreisverkehr erläutern.